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Suchergebnis für Bundesgericht

1962 Dokumente gefunden

Entscheidungen über die elterliche Sorge, die Obhut und das Besuchsrecht haben sich ausschliesslich am Kindeswohl zu orientieren

Art. 157 ZPO, Art. 176 Abs. 3, 273 ff. ZGB: Voraussetzungen für ein zulässiges Abweichen von gutachterlichen Empfehlungen. Pönale Überlegungen sind als Kriterium für die Obhutszuteilung irrelevant.
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