Art. 383 ff. ZGB setzen für die Anordnung von bewegungsfreiheitsbeschränkenden Massnahmen für urteilsunfähige Personen in Pflegeeinrichtungen starke Grenzen und fordern detaillierte Dokumentation und Information. Dennoch werden in vielen Schweizer Pflegeeinrichtungen diese und die in Art. 377 ZGB geregelte medikamentösen freiheitsbeschränkenden…
Art. 434 ZGB: Behandlungsplan, Anordnung einer Behandlung ohne Zustimmung. Wird eine Person zur Behandlung einer psychischen Störung in einer Einrichtung untergebracht, so erstellt die behandelnde…
Art. 5, 6 EMRK; Art. 31, 32 BV, § 9 Zürcher Gewaltschutzgesetz vom 19. Juni 2006: Rechtsnatur von Gewaltschutzmassnahmen, Anspruch auf mündliche Anhörung. Ein Rayon- und Kontaktverbot fällt nicht unter…
Der Entwurf für ein neues Erwachsenenschutzrecht fördert die Selbstbestimmung durch die neuen Rechtsinstitute der eigenen Vorsorge und der Patientenverfügung. Das Subsidiaritätsprinzip wird zudem durch die Ausdehnung des Vertretungsrechts durch Ehepartner und eingetragene Partner verstärkt. Massnahmen von Gesetzes wegen für urteilsunfähige…
Der Aufsatz setzt beim Zwangsbegriff an, beleuchtet das bundesgerichtliche Verständnis von Zwangsbehandlungen und stellt die verschiedenen Friktionen der aktuellen Gesetzgebung rund um Zwangsmassnahmen im Rahmen einer FU, bei medizinischen Massnahmen und bei bewegungseinschränkenden Massnahmen dar. Damit wird auch Handlungsbedarf für eine…
Der Schutz von urteilsunfähigen Personen in Alters- und Pflegeheimen ist einer der zentralen Aspekte der Revision des Erwachsenenschutzrechts. Künftig ist die Beschränkung der Bewegungsfreiheit auf Bundesebene in Art. 383–385 ZGB geregelt. Die neuen Bestimmungen, die analog auch für Personen in einer Wohn- oder Pflegeeinrichtung anwendbar…
Art. 333 ZGB: Haftung des Familienhauptes, Anforderungen an den Entlastungsbeweis. Bei der Haftung des Familienhauptes handelt es sich um eine milde Kausalhaftung, d.h. eine solche mit…
Art. 301a Abs. 2 ZGB: Wechsel des Aufenthaltsorts der Kinder ins Ausland. Ist über einen Wechsel des Aufenthaltsorts der Kinder sowie über eine Obhutsumteilung zu entscheiden, muss gemäss Art. 301a…
FamPra.ch Nummer 4/2021, 4. November 2021, S. 1118