Das von der Bundesverfassung und von den Menschenrechten garantierte Recht auf Ehe und Familie gilt nicht unbeschränkt. Das verfassungsmässige Freiheitsrecht kann unter den in Art. 36 BV festgehaltenen Bedingungen des Bestehens einer gesetzlichen Grundlage, des Vorhandenseins eines öffentlichen Interesses, der Berücksichtigung der…
Art. 530 ff., 545 OR, Art. 206 ZGB: Auflösung einer Ehegattengesellschaft. Während ihrer Dauer wird die Ehegattengesellschaft in erster Linie von den Regeln der einfachen Gesellschaft beherrscht. Wird im…
Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 6 Abs. 2 GG, § 1684 Abs. 1 BGB. § 33 FGG. Regelmässig keine zwangsweise Durchsetzung des Kontakts zwischen dem Kind und einem Elternteil, der den Kontakt verweigert. Kinder…
Art. 179 ZGB, Art. 276 ZPO: Abänderung einer Eheschutzmassnahme im Rahmen vorsorglicher Massnahmen, Voraussetzung der Dauerhaftigkeit der Veränderung nach Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit.
Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG: Verwertung heimlicher Vaterschaftstests in gerichtlichen Verfahren. Der Gesetzgeber hat zur Verwirklichung des Rechts des rechtlichen Vaters auf Kenntnis der…
Häusliche Gewalt ist durch zivilgesellschaftliches Engagement der Frauenbewegung zum öffentlichen Thema geworden. Der polizei-, zivil- und strafrechtliche Gewaltschutz ergänzen sich, benötigen aber eine genügende Flankierung durch Beratung, Hilfe und Unterstützung. Durch die Einbettung des Umganges der häuslichen Gewalt in den aktuellen Diskurs…
Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht – ein Eingriffsrecht – ist wie das bisherige Vormundschaftsrecht rechtstheoretisch dem öffentlichen Recht zuzuordnen. Nach Lehre und Rechtsprechung gilt es aber als formelles Bundeszivilrecht. Der Versuch, mit der Revision des ZGB gleichzeitig das Verfahren bundesrechtlich zu regeln, scheiterte. Auf…
Durch die Ratifizierung des Haager Trust-Übereinkommens vor über drei Jahren wurde kein schweizerischer Trust eingeführt; es wurde damit aber ermöglicht, ausländische Trusts als solche im schweizerischen Recht anzuerkennen. Für alle Fälle behält das HTÜ ausdrücklich die zwingenden Bestimmungen des nach IPRG zu bestimmenden Eherechts vor. Insoweit…
Art. 329 Abs. 3 ZGB, Art. 219 ff., 295 f. ZPO: Verfahrensart für den Verwandtenunterstützungsanspruch einer volljährigen Person. Für die Klage von volljährigen Unterstützungsberechtigten enthält
FamPra.ch Nummer 4/2013, 11. November 2013, S. 1077