Die Barkosten für die Kinder sind bei dem Elternteil zu berücksichtigen, bei dem sie tatsächlich anfallen. Daher sind Wohnkosten in der Regel bei beiden Elternteilen zu berücksichtigen. Fixkosten wie Krankenkassenprämien sind bei jenem Elternteil anzurechnen, der dafür tatsächlich aufkommt. Variable Kosten für Essen, Freizeit und Ferien sind im…
Art. 276 ff., 286 Abs. 2 ZGB: Neuberechnung des Kindesunterhalts. Gemäss neuem Kindesunterhaltsrecht ist neben Bar- ein Betreuungsunterhalt zu prüfen. Während sich der Barunterhalt eines Kindes mit…
Art. 276 ff. ZGB: Berücksichtigung des Naturalunterhalts bei der Aufteilung der Barunterhaltskosten unter den Eltern. Sind beide Eltern leistungsfähig und erbringt ein Elternteil den…
FamPra.ch Nummer 4/2019, 7. November 2019, S. 1215
Die kommenden Monate werden zeigen, wie die Gerichte und KESB den Betreuungsunterhalt umsetzen werden. Berechnungsmodelle wie auch Berechnungsansätze liegen vor. Sie unterscheiden sich – soweit aufgrund des bis heute Publizierten ersichtlich – in Einzelheiten, so der Frage, ob die relevante Lebenshaltung konkret oder objektiviert festzulegen sei,…
Art. 276, 285 ZGB: Berechnung des Kindesunterhalts bei nicht verheirateten Eltern. Haben die Eltern nie zusammengelebt und gibt es keinen bisherigen Lebensstandard, der die Obergrenze des…
FamPra.ch Nummer 4/2021, 4. November 2021, S. 1136
Art. 276 ff., 285 ZGB: Handhabung der Steuern, Unzulässigkeit einer pauschalen Überschussbegrenzung auf dem Barunterhalt. Laufende oder aufgelaufene Steuern sind im betreibungsrechtlichen…
Die Kinderbetreuung soll unter den getrennten Eltern im Sinne der Kontinuität grundsätzlich nach dem bisher gelebten Modell weitergeführt werden. Massgebend ist stets das Kindeswohl. Die zumutbare Eigenerwerbskapazität neben Kinderbetreuung beurteilt sich nach dem Schulstufenmodell. Soweit ein Elternteil in Fortsetzung des bisher gelebten…