Das HKÜ, das HKsÜ, das ESÜ sowie das BG-KKE regeln die Rückführung von widerrechtlich in einen Vertragsstaat verbrachten Kindern in ihren Ursprungsstaat. Die drei Staatsverträge und das Bundesgesetz bestimmen auch, in welchen Fällen die Rückführung versagt werden kann. Dies ist der Fall, wenn sich ein Kind am neuen Ort eingelebt hat oder wenn es…
Bei Kindesrückführungen ist vor allem der Vollzug ohne Begleitung durch den Entführer kritisch. Das Kindeswohl muss in solchen Fällen von Amtes wegen geprüft werden, insbesondere die Umstände der Unterbringung im Herkunftsstaat. Tragische Fälle der Wegweisung von kleinen oder jüngeren Kinder ohne Begleitung durch den hauptsächlich betreuenden…
Art. 13 Abs. 1 lit. b HKÜ: Rückführung des Kindes ohne Abklärungen hinsichtlich des Kindeswohls und ohne Einbezug des Kindes in das Verfahren. Die in Art. 13 Abs. 1 lit. b HKÜ genannten…
Art. 72 ff., 76 BGG: Fehlende Beschwerdemöglichkeit gegen einen im Zeitpunkt des Rechtsmittelverfahrens bereits vollstreckten kantonalen Rückführungsentscheid. Das Beschwerderecht nach Art. 72 ff. BGG
Der Beitrag vermittelt einen Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen des neuen Bundesgesetzes über internationale Kindesenführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Erwachsenen, das voraussichtlich in den nächsten Monaten in Kraft treten wird. Dargelegt werden insbesondere die Neuerungen, die das Recht des Kindes- und…
An der Siebten Spezialkommission der Haager Konferenz zum HKÜ und HKsÜ wurde mit fast 300 Teilnehmenden aus der ganzen Welt ein Strauss von Themen abgehandelt. Für die Praxis am bedeutsamsten sind die Vereinheitlichung des Formulars für Rückführungsgesuche, die Erarbeitung eines Praxisleit-Aus der ZeitschriftFamPra.ch 2/2018 | [wording:page…
Art. 20 HKÜ: Gesuch um Rückführung des Kindes Z. abgewiesen aus rechtlichen Gründen. Der Gesuchsgegnerin und dem Kind wurde in der Schweiz Asyl gewährt, weshalb eine Rückführung dem Refoulement…
Die Rolle der Kindsvertretung ist in der Praxis teilweise noch immer unklar, was zu Missverständnissen, Irritationen sowie enttäuschten Erwartungen seitens der Beteiligten führen kann. Mitursächlich für die Unklarheit ist der Umstand, dass Lehre und Rechtsprechung sich diesbezüglich in grundlegenden Aspekten uneinig sind, was zu Konfusionen…
Art. 13 Abs. 1 lit. b HKÜ: Voraussetzungen für das Vorliegen eines Verweigerungsgrundes für die Rückführung des Kindes. Einer Rückführung des Kindes können nur wirkliche und unabwendbare…