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Suchergebnis für Aufsicht

6 Dokumente gefunden

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2019

Nahestehende oder Fachpersonen als Beistände bzw. Unterstützer im Erwachsenenschutz?

Der revidierte Erwachsenenschutz fördert die Selbstbestimmung. Damit kalibriert sich das Verhältnis zu Nahestehenden und Angehörigen neu. Das führt zu einem gesellschaftlichen Diskurs, welcher u.a. die Volksinitiative Schwander aufnimmt. Damit wird auch eine wichtige Fragestellung, nämlich welche Indikatoren eher für eine Unterstützung oder…

Erwachsenenschutz zwischen Selbstbestimmung, Supported Decision Making und Substitute Decision Making

Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Staaten zu vermehrter Unterstützung in der Entscheidfindung, zu sog. Supported Decision Making und Selbstbestimmung. Dies hat auch Auswirkungen auf den Erwachsenenschutz. Das revidierte schweizerische Recht beinhaltet Massnahmen, die Substitute Decision Making fokussieren, und andere, die eher…

Nr. 62 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung Entscheid vom 22. August 2019 i.S. A. gegen B. - 5A_727/2018

Art. 276 ff. ZGB: Berücksichtigung des Naturalunterhalts bei der Aufteilung der Barunterhaltskosten unter den Eltern. Sind beide Eltern leistungsfähig und erbringt ein Elternteil den…

Die fürsorgerische Unterbringung von Minderjährigen

Sind in einem zivilrechtlichen Kindesschutzfall die Voraussetzungen erfüllt, dass ein (jugendlicher) Minderjähriger in einer geschlossenen oder psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden muss, hat ein entsprechender Entscheid der Kindesschutzbehörde die Bestimmungen zur fürsorgerischen Unterbringung Erwachsener sinngemäss anzuwenden (Ar…

Nr. 33 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung Entscheid vom 11. Januar 2019 i.S. A. gegen B., C. - 5A_982/2018

Art. 1, 3 und 4 HKÜ: Begriff des Sorgerechts im Sinne des HKÜ, Bedeutung des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes im Zeitpunkt der Entführung. Der «cuidado personal» nach chilenischem Recht kann mit…

Verwahrung statt fürsorgerische Unterbringung für ehemals jugendliche Straftäter?

Sämtliche jugendstrafrechtlichen Massnahmen enden laut Jugendstrafgesetzbuch mit dem 25. Altersjahr. Was aber tun, wenn befürchtet wird, der nunmehr junge Erwachsene würde erneut schwere Straftaten begehen? Inhaftieren unter dem Titel der fürsorgerischen Unterbringung lautete die Lösung der kantonalen Instanzen, die das Bundesgericht stützte. Der…
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