Art. 299 ff. ZPO: Entschädigung der Kindesvertretung, Einsetzung einer Anwältin/eines Anwalts als Kindesvertretung. Im Interesse einer sachgerechten und wirksamen Vertretung des Kindeswohls ist der…
Art. 30c Abs. 1 BVG: Keine Rückerstattungspflicht eines WEF-Vorbezugs bei Vermietung des Wohneigentums. Die Vermietung von Wohneigentum, das mit Mitteln der beruflichen Vorsorge finanziert wurde,…
FamPra.ch Nummer 4/2021, 4. November 2021, S. 1052
In der Schweiz kann in der Regel erst nach zweijährigem Getrenntleben die Scheidungsklage eingereicht werden. Viele ausländische Rechte kennen keine solchen Fristen, sodass die Klage schneller erhoben werden kann. Dies ist insbesondere in Frankreich der Fall. Das Erfordernis der zweijährigen Trennungsdauer stellt eine bedeutende Benachteiligung…
Art. 144, 145 ZGB: Mitteilungspflicht des Gerichts im Rahmen der Kindesanhörung, Verletzung der Untersuchungsmaxime. Der verfassungsrechtliche Anspruch auf rechtliches Gehör wird nicht verletzt, wenn…
Art. 92, 93 BGG, Art. 291 ZPO: Anfechtbarkeit von Zwischenentscheiden betreffend die Durchführung einer Einigungsverhandlung im Scheidungsverfahren. Die Verweigerung der Durchführung einer…
Die Teilnahme von Sachverständigen ist in der Schweiz in familienrechtlichen Verfahren nicht üblich, was insofern erstaunt, als in anderen Rechtsgebieten (Strafrecht, Kindesschutz) die Gutachterinnen und Gutachter immer in die Verhandlungen eingeladen werden. Der Beizug wäre auf jeden Fall wünschenswert: Mit dem Beizug wird das Fachwissen…
Die Rolle der Kindsvertretung ist in der Praxis teilweise noch immer unklar, was zu Missverständnissen, Irritationen sowie enttäuschten Erwartungen seitens der Beteiligten führen kann. Mitursächlich für die Unklarheit ist der Umstand, dass Lehre und Rechtsprechung sich diesbezüglich in grundlegenden Aspekten uneinig sind, was zu Konfusionen…
Art. 299 f. ZPO, Art. 314a nZGB: Einsetzung einer unabhängigen Kindesvertretung im Kindesschutzverfahren trotz bestehender Beistandschaft.bis Regelmässig hat ein von der Vormundschaftsbehörde…
Der Eheschutz hat sich in das Gegenteil verwandelt: Er ist in der Regel kein Versuch zur Rettung der Ehe, sondern eine Vorbereitung der Scheidung. Umso wichtiger wird der Auftrag zur Vermittlung «in der ersten Stunde», damit die Uneinigkeit in der Familie nicht in völlige Entfremdung umschlägt. Das Eheschutzverfahren ist deshalb als summarisches…