Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht dient in erster Linie dem Schutz der Betroffenen bzw. dem Wohl des Kindes. Nahestehenden Personen kommt im Kindes- und Erwachsenenschutz eine dienende Funktion zu, um den Schutz der Betroffenen und der Kinder zu garantieren. Den nahestehenden Personen darüber hinaus eine verstärkte Rechtsposition einzuräumen…
Art. 78 IPRG: Anerkennungsfähigkeit einer im Ausland ausgesprochenen Adoption. Eine ausländische Adoption wird in der Schweiz anerkannt, wenn sie im Staat des Wohnsitzes oder im Heimatstaat der…
FamPra.ch Nummer 4/2009, 1. Dezember 2009, S. 1072
Das deutsche Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Das Gesetz verfolgt das Ziel, das Selbstbestimmungsrecht rechtlich betreuter Menschen zu stärken und will einen Paradigmenwechsel in der Betreuungspraxis weiter forcieren. Dazu werden bereits bestehende Rechtsgrundsätze zur…
Der Kanton Aargau errichtet als erster und einziger Kanton Familiengerichte, die für alle familienrechtlichen Angelegenheiten einschliesslich des Kindes- und Erwachsenenschutzes zuständig sind. Der Spruchkörper setzt sich zusammen aus einem vom Volk gewählten Gerichtspräsidenten oder einer Gerichtspräsidentin und zwei vom Regierungsrat gewählten…
Art. 383 ff. ZGB setzen für die Anordnung von bewegungsfreiheitsbeschränkenden Massnahmen für urteilsunfähige Personen in Pflegeeinrichtungen starke Grenzen und fordern detaillierte Dokumentation und Information. Dennoch werden in vielen Schweizer Pflegeeinrichtungen diese und die in Art. 377 ZGB geregelte medikamentösen freiheitsbeschränkenden…