Aus der ZeitschriftFamPra.ch 4/2007 | S. 725–751Es folgt Seite №751⬆ Die zwangsweise Verheiratung ist eine Menschenrechtsverletzung, die auch in Europa begangen wird. Der Beitrag widmet sich zunächst der Definition, dem soziokulturellen Kontext, den Erscheinungsformen und der Verbreitung der Praxis erzwungener…
Durch Gewalt, Drohungen oder sonstige Beeinträchtigungen der Handlungsfreiheit erzwungene Verheiratungen sind bereits nach geltendem Recht als Nötigung strafbar. Zusätzlich können, je nach den Umständen des Einzelfalls, auch noch andere Straftatbestände erfüllt sein. Die Einführung eines Sonderstraftatbestands «Zwangsheirat» ist weder notwendig,…
Das Institut der Verwandtenunterstützung gemäss Art. 328 f. ZGB beruht auf der Vorstellung, dass jeder Mensch einem sippenartigen Familienverband angehört, der eine solidarische Gemeinschaft bildet. In die heutige Zeit mit Kleinfamilien, Patchworkfamilien etc. passt es im Grunde nicht mehr. Zudem ist die Verwandtenunterstützungspflicht aus…
Über homosexuelle Paare mit Kindern gehen die Meinungen sehr auseinander. Gleichzeitig weiss man in der Schweiz, aber auch in Deutschland sehr wenig über die Situation der Kinder in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften. Es fehlt bereits an grundlegenden statistischen Informationen. Der Mikrozensus für Deutschland weist zwar für 2004 rund…
Art. 125 ZGB: Zahlungsmodalitäten der Unterhaltsschuld, Voraussetzungen für die Ausrichtung einer Kapitalzahlung. Rechtfertigen es die Umstände des Einzelfalles, kann zur Begleichung von…
aArt. 153 Abs. 2 ZGB: Voraussetzungen der Abänderung eines Scheidungsurteils, Frage der Vorhersehbarkeit der dauerhaften Veränderung. Die Abänderung eines Scheidungsurteils setzt voraus, dass die…
Art. 333 ZGB: Haftung des Familienhauptes, Anforderungen an den Entlastungsbeweis. Bei der Haftung des Familienhauptes handelt es sich um eine milde Kausalhaftung, d.h. eine solche mit…
Art. 328, 329 ZGB: Verwandtenunterstützung, Unbilligkeit. Die Tatsache, dass Fürsorgebehörden Bedürftige unterstützt haben, entbindet sie nicht davon, in einem später kraft Subrogation gegen den…
Art. 29 Abs. 2 BV: Kantonale Familienzulagen, Verletzung des rechtlichen Gehörs. Eine nicht besonders schwerwiegende Verletzung des rechtlichen Gehörs kann ausnahmsweise geheilt werden, wenn die…
Höhe und Dauer des nachehelichen Unterhalts beruhen auf einer Vielzahl von Kriterien, welche untereinander sorgfältig abzuwägen sind. Die Scheidung bedeutet wirtschaftlich keinen «clean break», die Ehe ist aber auch nicht eine Lebensversicherung. Der Scheidungsunterhalt soll im Regelfall einen angemessenen Ausgleich ehebedingter wirtschaftlicher…