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Nachehelicher Unterhalt 2013 Alle löschen

Nr. 63 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung, Entscheid vom 10. Juli 2013 i. S. X. gegen Y. - 5A_279/2013

Art. 125, 209 Abs. 3 ZGB: Voraussetzungen für die Anzehrung von Vermögen für die Bestreitung der Lebenshaltungskosten, Berechnung der Ersatzforderung nach Art. 209 Abs. 3 ZGB. Je nach Funktion und…
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