Beleuchtet wurden die Fragen von Geheimnis, Informationsaustausch und Kontakt zwischen dem Adoptivkind, den leiblichen Eltern und den Adoptiveltern. Ihre Ausgestaltung entscheidet über das langfristige Gleichgewicht bei der Wahrung berechtigter Interessen im sogenannten Adoptionsdreieck. Die bis heute rechtlich ausschliesslich vorgesehene…
Art. 604 ZGB, Art. 78 IPRG: Vorfrageweise Überprüfung der Anerkennbarkeit einer internationalen Adoption im Rahmen eines Erbteilungsprozesses, Voraussetzungen der Anerkennbarkeit einer internationalen…
Art. 44 lit. c OG, Art. 266 ZGB: Legitimation der zu adoptierenden Person zur Berufung gegen einen kantonalen Entscheid, in dem die Adoption verweigert wird; Voraussetzungen der Erwachsenenadoption. Gr…
Art. 8 EMRK: Wirkungen der Adoption. Art. 8 EMRK wird verletzt, wenn ein volljähriges behindertes Kind vom Lebensgefährten seiner Mutter adoptiert wird, zwischen den Beteiligten ein Familienleben…
Aus der ZeitschriftFamPra.ch 2/2008 | S. 416–422Es folgt Seite №417⬆Art. 8, 14 EMRK: Zulässigkeit der Adoption durch gleichgeschlechtlich orientierte Person. Eine…
Art. 30, 267 Abs. 1, 270 Abs. 1 ZGB: Keine Namensänderung nach Erwachsenenadoption. Nach Erwachsenenadoptionen kommt dem Interesse an der Unveränderlichkeit des ursprünglichen Namens umso grösseres –…
Mit dem auf den 1. Januar 2007 in Kraft getretenen neuen Institut für gleichgeschlechtliche Paare ist der schweizerische Gesetzgeber einer Bewegung gefolgt, die andere Länder schon früher begonnen haben. Die Einführung der eingetragenen Partnerschaft im schweizerischen materiellen Recht wurde auch im Bereich des internationalen Privatrechts durch…