Die Adoption stellt für das Kind immer einen Filiationsbruch mit der biologischen Familie und eine Filiationskreation mit der Adoptivfamilie dar. Sie kann als lebenslänglicher Prozess der in diesem Dreieck beteiligten Personen, der leiblichen Eltern, der Adoptiveltern und dem Kind, betrachtet werden. Der Artikel diskutiert den Beziehungsabbruch…
Art. 264 ZGB, Art. 11b Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege (PAVO): Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Einzeladoption. Bei der Beurteilung der Zulässigkeit einer Einzeladoption…
Art. 30, 267 ZGB: Wichtige Gründe für die Annahme des Namens der leiblichen Eltern nach Adoption. Das im schweizerischen Recht verankerte Prinzip der Volladoption schliesst nicht aus, dass unter…
In Anlehnung an ausländische Vorbilder wurde in der Schweiz im Frühjahr 2001 ein so genanntes Babyfenster eröffnet, das der Mutter ermöglichen soll, ihr Kind unerkannt an sicherem Ort auszusetzen. In jüngster Zeit wurden zudem Stimmen laut, wonach der Mutter erlaubt werden sollte, ihr Kind unter Geheimhaltung ihrer Identität medizinisch betreut…
Art. 30 Abs. 1 ZGB:Vornamensänderung und Transsexualität. Im Fall eines Gesuchs auf Vornamensänderung einer Person männlichen Geschlechts, die sich im Prozess der Geschlechtsumwandlung befindet,…