Für den Beweis der Höhe der Unterhaltsforderung hat die Praxis zwei Methoden entwickelt: die einstufige (konkrete) Methode und die zweistufige (abstrakte) Methode. Die einstufige Methode ist nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung die Regel. In Abweichung davon kann die zweistufige Methode angewendet werden, wenn die Eheleute während der Ehe oder…
Art. 125 ZGB: Aufhebung der «45er-Regel» im Zusammenhang mit dem nachehelichen Unterhalt. Eine an ein bestimmtes Lebensalter geknüpfte Vermutung für oder gegen die Zumutbarkeit zur Aufnahme einer…
Art. 277 Abs. 2 ZGB: Volljährigenunterhalt. Für die Frage, ob Volljährigenunterhalt in persönlicher Hinsicht zumutbar ist, ist entscheidend, ob die Gründe für das Zerwürfnis ausschliesslich dem…
Die kommenden Monate werden zeigen, wie die Gerichte und KESB den Betreuungsunterhalt umsetzen werden. Berechnungsmodelle wie auch Berechnungsansätze liegen vor. Sie unterscheiden sich – soweit aufgrund des bis heute Publizierten ersichtlich – in Einzelheiten, so der Frage, ob die relevante Lebenshaltung konkret oder objektiviert festzulegen sei,…
Der Umgang mit der Hilflosenentschädigung im Rahmen der Unterhaltsberechnung ist in der neueren Lehre sowie in der kantonalen Gerichtspraxis unterschiedlich. Teilweise wird die Hilflosenentschädigung vollumfänglich als Einkommen (der hilflosen Person selbst oder des betreuenden Elternteils des hilflosen minder- oder volljährigen Kindes)…
Art. 176, 125 ZGB: Unterhaltsbemessung in sehr guten finanziellen Verhältnissen. Komfortable bis sehr gute finanzielle Verhältnisse sind nicht schon beim Vorliegen eines Familieneinkommens in bestimmter…
Art. 276 ff., 285 ZGB: Berechnung des Kindesunterhalts. Der Kindesunterhalt ist grundsätzlich durchwegs nach der zweistufigen Methode zu berechnen. Besonderen Verhältnissen ist im Rahmen der…
Eine Methode der familienrechtlichen Unterhaltsbemessung hat sich an den unterhaltsrechtlichen Vorgaben und Prinzipien auszurichten. Sie muss zu einer bedarfs- und leistungsgerechten Verteilung der verfügbaren Mittel führen und die Rangfolge der Unterhaltsansprüche wahren. Zu berücksichtigen gilt es auch den Grundsatz des Schutzes des…
Art. 125, 196 ff., 211 ZGB: Berücksichtigung latenter Lasten, Festlegung des nachehelichen Unterhalts nach der einstufigen Methode. Bei der Bewertung einer Liegenschaft sind latente Lasten als…
Im Zeitraum November 2020 bis Februar 2021 hat das Bundesgericht wichtige Bereiche des (nach-)ehelichen Unterhaltsrechts weiterentwickelt. BGer, 3.11.2020, 5A_907/2018 definiert den Begriff der Lebensprägung einer Ehe mit grundsätzlich sechs kumulativen Voraussetzungen neu und setzt damit die Messlatte des Anspruchs auf die Beibehaltung des ehelich…