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Gedanken zur neuen Praxis des Bundesgerichtes zum Unterhaltsrecht aus der Perspektive des erstinstanzlichen Gerichts

In den letzten Monaten hat das Bundesgericht mehrere Leitentscheide zum Unterhaltsrecht verfasst, die gravierende Auswirkungen auf die konkrete Berechnung von (nach)ehelichem Unterhalt und Kinderunterhalt haben. Die vorliegende Arbeit versucht, aus Sicht des erstinstanzlichen Gerichts einzelne Punkte zu beleuchten und auf die konkreten…

Die Praxisänderungen im (nach-)ehelichen Unterhaltsrecht auf dem Prüfstand

Im Zeitraum November 2020 bis Februar 2021 hat das Bundesgericht wichtige Bereiche des (nach-)ehelichen Unterhaltsrechts weiterentwickelt. BGer, 3.11.2020, 5A_907/2018 definiert den Begriff der Lebensprägung einer Ehe mit grundsätzlich sechs kumulativen Voraussetzungen neu und setzt damit die Messlatte des Anspruchs auf die Beibehaltung des ehelich…

Scheidungsrituale

Die Durchführung von sogenannten Scheidungsritualen hat in den letzten Jahrzehnten, insbesondere aufgrund veränderter gesellschaftlicher Wahrnehmung von Scheidungen, zugenommen. Scheidungen werden meist rein formal vor einem Gericht vollzogen, ohne die emotionalen, sozialen und spirituellen Ebenen zu berücksichtigen. Scheidungsrituale haben durch…
FamPra.ch Nummer 2/2020, 8. Mai 2020, S. 402

Nahestehende oder Fachpersonen als Beistände bzw. Unterstützer im Erwachsenenschutz?

Der revidierte Erwachsenenschutz fördert die Selbstbestimmung. Damit kalibriert sich das Verhältnis zu Nahestehenden und Angehörigen neu. Das führt zu einem gesellschaftlichen Diskurs, welcher u.a. die Volksinitiative Schwander aufnimmt. Damit wird auch eine wichtige Fragestellung, nämlich welche Indikatoren eher für eine Unterstützung oder…

Der persönliche Verkehr

Trennungen und Scheidungen gehen mit der Reorganisation des Familienlebens einher, womit unter anderem der persönliche Verkehr zu regeln ist. Der urteilenden Behörde kommt bei der Regelung des Kontaktrechts, welche sich am konkreten Einzelfall zu orientieren hat, ein grosser Ermessensspielraum zu. Es ist bereits bei der Festsetzung des…

Kein gemeinsamer Name mehr?

Am 1. Januar 2013 trat in der Schweiz die lange geforderte Revision des Namensrechts in Kraft, die die Gleichstellung der Geschlechter in der Namenswahl gewährleisten soll. Das neue Prinzip der Unveränderbarkeit des Namens von Braut und Bräutigam tritt in Art. 160 Abs. 1 ZGB an die Stelle der Tradition des männlichen Familiennamens. Zugleich…
FamPra.ch Nummer 4/2018, 16. November 2018, S. 959
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