Die Anwendung von Art. 7d SchlT ZGB auf Scheidungsprozesse, die am 1. Januar 2017 noch vor einer kantonalen Instanz hängig sind, führt dazu, dass zur Berechnung der zu teilenden Austrittsleistung in diesen Fällen die Einleitung des Scheidungsverfahrens als massgebender Stichtag gilt.
Der vorliegende Aufsatz beleuchtet den Übergang zum revidierten Kindesunterhaltsrecht (Betreuungsunterhalt) und widmet sich unter anderem folgenden Fragen: Was gilt in Verfahren, die beim Inkrafttreten der Bestimmungen über den Betreuungsunterhalt am 1. Januar 2017 rechtshängig sind? Was gilt für bestehende Unterhaltstitel? Ausserdem wird auf die…
Art. 20 BVV 2, Art. 46 der st.-gallischen Verordnung vom 5.9.1989 über die Versicherungskasse für das Staatspersonal (VVK SG): Ansprüche des geschiedenen Ehegatten nach dem Tod des Versicherten,…
Art. 64 Abs. 1bisIPRG: Keine Rückwirkung der neuen IPR-Regeln zur Vorsorgeteilung. Gemäss dem am 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Art. 64 Abs. 1bisIPRG sind für den Ausgleich von Vorsorgeansprüchen…
Art. 42 ZGB, Art. 13a SchlT ZGB: Bereinigung des Zivilstandsregisters; Absehen von der Eintragung eines rechtlichen Kindsverhältnisses. Das Klageverfahren zur Bereinigung des Zivilstandsregisters…
FamPra.ch Nummer 4/2023, 21. November 2023, S. 1028
Dieser Aufsatz befasst sich mit der ersten Etappe, der sogenannten politischen Erbrechtsrevision, welche am 1. Januar 2023 in Kraft trat, und mit deren Auswirkungen auf das Ehegüter- und Scheidungsrecht. Nach einem kurzen Überblick über die revidierten erbrechtlichen Bestimmungen zeigen wir auf, welcher Aus der ZeitschriftFamPra.ch 1/2023 | [word…
Menschen, die in jungem Alter invalid geworden sind, sind häufig und langfristig von Ergänzungsleistungen abhängig. Übersteigt ein allfälliger Erbanspruch zusammen mit dem übrigen Vermögen von EL-Bezügerinnen und -Bezügern den EL-rechtlichen Freibetrag, kommt es zur Kürzung oder gar zum Verlust des EL-Anspruchs. Der Nachkomme mit Behinderung muss…