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Dr. Anna Coninx

Bibliographie

Verwahrung statt fürsorgerische Unterbringung für ehemals jugendliche Straftäter?

Sämtliche jugendstrafrechtlichen Massnahmen enden laut Jugendstrafgesetzbuch mit dem 25. Altersjahr. Was aber tun, wenn befürchtet wird, der nunmehr junge Erwachsene würde erneut schwere Straftaten begehen? Inhaftieren unter dem Titel der fürsorgerischen Unterbringung lautete die Lösung der kantonalen Instanzen, die das Bundesgericht stützte. Der…
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