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Nummer 6

5. September 2019

Rechtsprechung
2. Eherecht
2.5 Ehescheidung (inkl. Ehetrennung)
Art. 20 Abs. 1, 59 IPRG, Art. 23 ZGB: Internationale Zuständigkeit schweizerischer Gerichte für die Scheidung, Begriff des Wohnsitzes.
Art. 20 Abs. 1, 59 IPRG, Art. 23 ZGB: Internationale Zuständigkeit schweizerischer Gerichte für die Scheidung, Begriff des Wohnsitzes.
Art. 279 ZPO: Genehmigung einer vorehelich abgeschlossenen Vereinbarung.
Art. 279 ZPO: Genehmigung einer vorehelich abgeschlossenen Vereinbarung.
2.7 Nachehelicher Unterhalt
Art. 125 ZGB: Berechnungsmethode für die Bestimmung des nachehelichen Unterhalts.
Art. 125 ZGB: Berechnungsmethode für die Bestimmung des nachehelichen Unterhalts.
Art. 296, 317 ZPO, Art. 276 ff. ZGB: Bestimmung des Einkommens bei selbständig Erwerbstätigen im Zusammenhang mit der Berechnung des Kindesunterhalts.
Art. 296, 317 ZPO, Art. 276 ff. ZGB: Bestimmung des Einkommens bei selbständig Erwerbstätigen im Zusammenhang mit der Berechnung des Kindesunterhalts.
2.9 Verfahrensrecht (inkl. vorsorgliche Massnahmen, Mediation)
Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 53, 319 ff., 326, 339 ZPO, Art. 99 Abs. 1 BGG, Übereinkommen über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen (HBewUe70): Wahrung des rechtlichen Gehörs im Zusammenhang mit Rechtshilfeersuchen.
Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 53, 319 ff., 326, 339 ZPO, Art. 99 Abs. 1 BGG, Übereinkommen über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen (HBewUe70): Wahrung des rechtlichen Gehörs im Zusammenhang mit Rechtshilfeersuchen.
3. Kindesrecht
3.4 Elterliche Sorge (inkl. Umgangsrecht)
Art. 133, 276, 285 ZGB: Zuteilung der Obhut, Berechnung des Betreuungsunterhalts.
Art. 133, 276, 285 ZGB: Zuteilung der Obhut, Berechnung des Betreuungsunterhalts.
3.6 Kindesunterhalt
Art. 276 ff. ZGB: Aufteilung des Barunterhalts unter den Eltern bei ungleichen Betreuungsanteilen.
Art. 276 ff. ZGB: Aufteilung des Barunterhalts unter den Eltern bei ungleichen Betreuungsanteilen.
Art. 276, 285 ZGB: Berücksichtigung von Auslagen für ein Privatfahrzeug im Bedarf, Unterhaltsberechnung in Patchworkkonstellation.
Art. 276, 285 ZGB: Berücksichtigung von Auslagen für ein Privatfahrzeug im Bedarf, Unterhaltsberechnung in Patchworkkonstellation.
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