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Prof. Dr. iur. Annette Spycher, Fürsprecherin, LL.M.

Bibliographie

Nr. 49 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung Entscheid vom 20. April 2022 i.S. A. gegen B.C., D.E. - 5A_382/2021

Art. 163, 276, 285 ZGB: Betreuungsunterhalt in Konstellationen, in denen die eheliche Unterhaltspflicht nach Art. 163 ZGB und der Anspruch des Kindes aus einer vorehelichen Beziehung auf…

Irrungen Wirrungen um den Betreuungsunterhalt

Steht dem Kind einer überwiegend betreuenden Mutter nur deshalb kein Betreuungsunterhalt zu, weil die Betreuende nicht erwerbsfähig und die Betreuung deshalb «nicht ursächlich» für den Einkommensausfall sei? Die Fragestellung akzentuiert sich, wenn kein Ersatzeinkommen fliesst – dem Kind verbleibt lediglich der Barunterhalt, die Betreuende wird…

Betreuungsunterhalt

Die kommenden Monate werden zeigen, wie die Gerichte und KESB den Betreuungsunterhalt umsetzen werden. Berechnungsmodelle wie auch Berechnungsansätze liegen vor. Sie unterscheiden sich – soweit aufgrund des bis heute Publizierten ersichtlich – in Einzelheiten, so der Frage, ob die relevante Lebenshaltung konkret oder objektiviert festzulegen sei,…

Kindesunterhalt: Rechtliche Grundlagen und praktische Herausforderungen - heute und demnächst

Im Bestreben, insbesondere minderjährige Kinder unabhängig vom Zivilstand ihrer Eltern auch hinsichtlich des Unterhalts weitergehend als bis anhin gleichzustellen, hat der Gesetzgeber verschiedene Bestimmungen des ZGB und weiterer relevanter Erlasse revidiert. Diese Bestimmungen werden per 1.1.2017 in Kraft treten. Die Praxis wird sich mit…

Koordination im Familienvermögensrecht - einige Hinweise für eine praxisnahe Gestaltung allfälliger zukünftiger Revisionsvorlagen

Das von einem Teil der Lehre vertretene Postulat, vermögensrechtliche Folgen der Auflösung einer Partnerschaft unabhängig vom Zivilstand auszugestalten, beruht auf durchaus nachvollziehbaren Überlegungen, anknüpfend an die Schutzbedürftigkeit der Beteiligten insbesondere bei partnerschaftsbedingtem Erwerbsverzicht. Eine allfällige Umsetzung setzt…
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