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Aus der ZeitschriftFamPra.ch 4/2013 | S. 933–959Es folgt Seite №933

Massnahmen von Gesetzes wegen für urteilsunfähige Personen: Vertretung durch den Ehegatten, die eingetragene Partnerin oder den eingetragenen Partner

Stichwörter:
Auftrag, ausserordentliche Vermögensverwaltung, Befugnis zum Öffnen und Erledigen der Post, Einschreiten der Erwachsenenschutzbehörde, gesetzliches Vertretungsrecht, Rechtshandlungen zur Deckung des Unterhaltsbedarfs, Rechtshandlungen zur ordentlichen und ausserordentlichen Verwaltung von Einkommen und Vermögen, ​Urteilsunfähigkeit, Vertretungsmacht, Zustimmung der…
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