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Aus der ZeitschriftFamPra.ch 4/2008 | S. 750–771Es folgt Seite №750

Die neuen Eheungültigkeitsgründe nach Inkrafttreten des neuen Ausländergesetzes1

Stichwörter:
Eheungültigkeit, unbefristete Ungültigkeitsgründe, Ausländergesetz, Verweigerung der Trauung.
Mots clefs:
Annulation du mariage, causes absolues d’annulation, loi sur les étrangers, refus de célébrer le mariage.

I. Einleitung und Übersicht

Am 1. Januar 2008 ist das neue Ausländergesetz (AuG)2 in Kraft getreten. Dies führte auch zu Neuerungen im Bereich des Eheschliessungsrechts3

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