Am 1. Januar 2009 ist das Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) in Kraft getreten. Bei diesem Gesetz handelt es sich um ein Rahmengesetz, welches die bisher sehr unterschiedlich ausgestalteten kantonalen Familienzulagen vereinheitlicht. Den Kantonen verbleiben aber nach wie vor der Vollzug und die Umsetzung des FamZG sowie die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen über die Minimalvorgaben des FamZG hinauszugehen. Gleichzeitig steht auch das FLG nach wie vor in Kraft. Das hat zur Folge,…
From the magazine FamPra.ch Nummer 3/2010 | S. 655-657 The following page is 655
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