Seit dem 1. Januar 2007 können sich gleichgeschlechtliche Paare in der Schweiz eintragen lassen und damit einen Status erlangen, der jenem der Ehe weitgehend nachgebildet ist.1 Vergleicht man das schweizerische Partnerschaftsmodell mit jenem in anderen Rechtsordnungen, fällt auf, dass es kein homogenes Rechtsinstitut der eingetragenen Partnerschaft gibt. Vielmehr bestehen teils beträchtliche Unterschiede, die nicht nur von wissenschaftlichem Interesse sind, sondern ganz konkrete Auswirkungen…
From the magazine FamPra.ch Nummer 2/2007 | S. 354-355 The following page is 354
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