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Bundesgericht, Entscheid vom 14. Mai 2018 - 5A_701/2017

Art. 47, 51 Abs. 1 ZPO: Ausstand.

Nicht jede Verbindung zwischen einem Richter/Richterin und einer Partei erweckt den Anschein der Befangenheit. Ein blosse Bekanntschaft oder ein Duzverhältnis mit…

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