Direkt zum Inhalt

Bundesgericht, Entscheid vom 26. Januar 2017 - 5A_804/2016

Art. 2 Abs. 2, 123 Abs. 2 aZGB: Keine Verweigerung der Teilung der während der Ehedauer angesparten Freizügigkeitsguthaben.

Art. 123 Abs. 2 aZGB ist eng auszulegen. Eine Verweigerung der Teilung der…

[…]
Melden sie sich für den FamPra.ch-Newsletter an und bleiben Sie informiert.