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Bundesgericht, Entscheid vom 23. Februar 2017 - 5A_83/2017

Art. 426, 439, 450 ff. ZGB: Sachverständigengutachten.

Auch im Beschwerdeverfahren gegen eine ärztliche fürsorgerische Unterbringung ist ein Sachverständigengutachten zwingend erforderlich.

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