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Bundesgericht, Entscheid vom 27. Januar 2017 - 5A_346/2015

Art. 214 ZGB: Bewertungszeitpunkt für die Errungenschaft.

Massgebend für den Wert der bei der Auflösung des Güterstandes vorhandenen Errungenschaft ist der Zeitpunkt der Auseinandersetzung; in einem…

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