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Bundesgericht, Entscheid vom 27. Oktober 2016 - 5A_113/2016

Art. 39 ff. ZGB: Keine Erfassung des Rufnamens im Personenstandesregister.

Im Personenstandsregister wird der amtliche Name erfasst, bestehend aus dem Familiennamen und dem oder den Vornamen. Dagegen…

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